Im heutigen Teil der Beitragsserie Der Tod dauert das ganze Leben, geht es um die Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall das du selbst nicht mehr Entscheidungen treffen kannst. Dies kann in Folge einer Demenz sein oder weil du im Koma liegst. Auch kann es sein, dass ein Richter dir bescheinigt, dass du nicht mehr Geschäftsfähig bist. Daher ist es wichtig schon früh mit der Vorsorgevollmacht vorzusorgen.
Die Vorsorgevollmacht kann für folgende Bereiche erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann für einzelne Bereiche, kombiniert oder für alle Bereiche erstellt werden.
- Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
Punkte der Vorsorgevollmacht
In den folgenden Fällen geht es darum, das wir eine oder mehr Personen benannt haben, in den Punkten im Fall der Fälle für einen tätig werden.
Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
In diesem Abschnitt regelt man ob der Bevollmächtigte einen in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden darf. Mit Gesundheitssorge sind Angelegenheiten mit der Krankenversicherung, Anträge und Verträge zur gesundheitlichen Versorgung, medizinische Maßnahmen, Unterbringung in Krankenhaus / Hospital / Pflegeeinrichtung und Entbindung der Schweigepflicht gemeint.
Auch freiheitsentziehende Maßnahmen oder Unterbringung kann geregelt werden. Dies ist wichtig, wenn keiner zu dem Thema entscheiden darf muss ein Richter entscheiden.
Aufenthalt und Wohnungangelegenheiten
Hier bestimmt man inwiefern der Bevollmächtigte über die Mietangelegenheiten der Wohnung bestimmen darf. Das Recht einen Vertragsabschluss nach Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz kann eingerichtet werden. Hier geht es um Pflege und Betreuungseinrichtungen.
Vermögenssorge
Hier kann die Vermögensverwaltung komplett oder eingeschränkt ermöglicht werden. Hierzu gehören Bankgeschäfte, Anlagen und Versicherungen.
Wo bekomme ich Unterstützung und Informationen
In der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz bekommt man aktuell gültige Informationen. Gerne helfen auch Notare bei der Erstellung eine Vorsorgevollmacht weiter. Vorteil ist man bekommt ein notariell beglaubigtes Dokument. Dieses ist von Natur aus sehr schwer anfechtbar und wird meist anstandslos vom Betreuungsgericht akzeptiert.